Wohngebäudeversicherung

Der Rundumschutz für Ihr Zuhause

Geschafft! Sie haben sich mit dem Bau oder Kauf Ihres eigenen Zuhauses einen langersehnten Wunsch erfüllt. Jetzt heißt es: Eigentum schützen, schließlich ist es vielen Risiken und Gefahren ausgesetzt. Ein Feuer oder ein Sturm kann innerhalb weniger Augenblicke zunichte machen, was Sie sich aufgebaut haben.

Vor Zerstörung oder Beschädigung können wir Ihr Haus zwar nicht schützen. Aber wir fangen die finanziellen Folgen für Sie auf, denn Ihre eigenen vier Wände verdienen den besten Schutz.

Grafik: GVD

Versicherung ist sinnvoll für

Haus¬besitzer brauchen eine Wohn¬gebäude¬versicherung. Denn ein Haus kann abbrennen oder durch Sturm oder auslaufendes Leitungs¬wasser schwer beschädigt werden. Den Eigentümer des Hauses können solche Schäden finanziell ruinieren. Eine Wohn¬gebäude¬versicherung verhindert das.

Vorsicht Falle: Bei Tarifen, die nach einem „Wert 1914“ kalkuliert sind, kommt es häufig vor, dass die Versicherungssumme nicht ausreicht. Lassen Sie uns daher die Versicherungssumme prüfen oder wählen Sie einen so genannten „Wohnflächentarif“.

Leistungen

Die Wohngebäudeversicherung bezahlt die Schäden, die durch die versicherten Gefahren wie Feuer, Sturm und Leitungswasser entstanden sind. Sie übernimmt aber auch die Aufräumarbeiten und die Sicherung des Grundstücks. Im Extremfall kommt sie für den Abbruch des Gebäudes auf.

Eine Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz übernimmt zudem die Kosten für Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau, Hochwasser, Schneedruck, Lawinen, erdrutsch, Erdsenkung, Erdbeben und Vulkanausbruch.

Als Leistungserweiterungen empfehlen wir insbesondere:

  • Leistungen bei grober Fahrlässigkeit (in Höhe der Versicherungssumme) und bei Obliegenheitsverletzung
  • Mietausfall (wenn die Immobilie vermietet ist)
  • Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten
  • Überspannungsschäden durch Blitz
  • Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks
  • Zuleitungsrohr, die nicht der Versorgung des Gebäudes dienen
  • Mitversicherung weiterer Grundstückszubehör/-bestandteile (z.B. Zaun)
  • Anprall von Fahrzeugen