Vertrauensschadenversicherung

Überlassen Sie nichts dem Zufall!

In deutschen Unternehmen entstehen jährlich Schäden in Milliardenhöhe durch Veruntreuungen. Unternehmer sollten sich hiergegen absichern – möglichst bevor es zu spät ist. Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die aus unerlaubten Handlungen durch Betriebsangehörige oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens entstanden sind. Zu diesem Fall gehören beispielsweise Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage, Angriffe von Hackern oder andere unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, die zum Schadenersatz verpflichten.

Versicherung ist sinnvoll für

Eine Vertrauensschadensversicherung empfiehlt sich sowohl für kleine als auch für größere Unternehmen. Bei größeren Unternehmen sind aufgrund der fortgeschrittenen Anonymisierung oft die Skrupel kleiner, sich an dem Unternehmen zu bereichern. Bei kleinen Unternehmen werden oft nicht ausreichend Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um das Unternehmen zu schützen, da den Mitarbeitern „blind“ vertraut wird. Das Risiko der Veruntreuung kann zwar durch bestimmte Risikomaßnahmen minimiert werden, ganz ausschließen kann man diesen Fall jedoch nicht.

Leistungen

Diese Leistungen sind versicherbar:

  • Schutz bei Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage durch Mitarbeiter
  • Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte
  • Verrat von Betriebsgeheimnissen durch außenstehende Dritte
  • Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte
  • Schutz vor Vermögensschäden durch Schäden von Vertrauenspersonen
  • Mitversicherung von Schäden durch Zeitarbeitskräfte und Fremdarbeiter sowie durch externe Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
  • Erstattung von Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten in bestimmten Grenzen
  • Einschluss von Risiken wie Geheimnisverrat oder Hackerschäden durch Dritte
  • Entschädigung auch ohne Täternachweis möglich