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In deutschen Unternehmen entstehen jährlich Schäden in Milliardenhöhe durch Veruntreuungen. Unternehmer sollten sich hiergegen absichern – möglichst bevor es zu spät ist. Eine Vertrauensschadenversicherung schützt Unternehmen vor Vermögensschäden, die aus unerlaubten Handlungen durch Betriebsangehörige oder sonstigen Vertrauenspersonen des Unternehmens entstanden sind. Zu diesem Fall gehören beispielsweise Betrug, Unterschlagung, Diebstahl, Untreue, Sachbeschädigung, Sabotage, Angriffe von Hackern oder andere unerlaubte, vorsätzliche Handlungen, die zum Schadenersatz verpflichten.
Versicherung ist sinnvoll für
Eine Vertrauensschadensversicherung empfiehlt sich sowohl für kleine als auch für größere Unternehmen. Bei größeren Unternehmen sind aufgrund der fortgeschrittenen Anonymisierung oft die Skrupel kleiner, sich an dem Unternehmen zu bereichern. Bei kleinen Unternehmen werden oft nicht ausreichend Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um das Unternehmen zu schützen, da den Mitarbeitern „blind“ vertraut wird. Das Risiko der Veruntreuung kann zwar durch bestimmte Risikomaßnahmen minimiert werden, ganz ausschließen kann man diesen Fall jedoch nicht.
Leistungen
Diese Leistungen sind versicherbar:
Schutz bei Unterschlagung, Diebstahl, Sabotage durch Mitarbeiter
Täuschungsschäden durch außenstehende Dritte
Verrat von Betriebsgeheimnissen durch außenstehende Dritte
Zielgerichtete Hackerschäden durch außenstehende Dritte
Schutz vor Vermögensschäden durch Schäden von Vertrauenspersonen
Mitversicherung von Schäden durch Zeitarbeitskräfte und Fremdarbeiter sowie durch externe Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Erstattung von Schadenermittlungs- und Rechtsverfolgungskosten in bestimmten Grenzen
Einschluss von Risiken wie Geheimnisverrat oder Hackerschäden durch Dritte