Maklervertrag

... unsere Grundlage: unterschreiben und zurückschicken

Maklervertrag und Maklervollmacht

Um für Sie tätig zu werden, benötigen wir von Ihnen einen Maklervertrag und eine Maklervollmacht. Seit Mai 2017 benötigen wir zusätzlich die Anlage Information und Einwilligung zur Datenverarbeitung,

Der Maklervertrag:
Im Innenverhältnis zwischen Kunde und Versicherungsmakler ist der Maklerauftrag rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit. Dort sind Pflichten, Rechte und die weitere Grundlagen für beide Seiten verbindlich geregelt.

Die Maklervollmacht:
Im Außenverhältnis können wir den Versicherungsgesellschaften mit der Maklervollmacht die von Ihnen gewünschte rechtmäßige Vertretung belegen und so Auskunft über Ihre Verträge erhalten und nach ausdrücklicher Rücksprache mit Ihnen auch Änderungen beantragen.

Die Information und Einwilligung zur Datenverarbeitung:
Diese Information gilt für die Datenverarbeitung im Rahmen des zwischen Ihnen und uns geschlossenen Maklervertrages. Unter der Verarbeitung von Daten versteht man insbesondere die Erhebung, Speicherung, Verwendung und Übermittlung Ihrer Daten.

Wünschen Sie unsere Betreuung nur für ganz bestimmte Verträge bzw. Bereiche, lassen sich Maklerauftrag und Maklervollmacht natürlich auch einschränken.

Der Maklervertrag ist für Sie kostenlos - unsere Vergütung erhalten wir ausschließlich von den Versicherern!

Hier erhalten Sie den Maklervertrag

Hinweis: Im Anhang des Maklervertrages finden sie auch die Vereinbarung „Entgegennahme von Leistungen“. Dieser Anhang ist für eine Geschäftsbeziehung nicht notwendig.

Wenn Sie von einem bestimmten Makler betreut werden möchten, können Sie unter dem Reiter „Team von OPTICON“ die Maklermandat für den/die jeweiligen Kollegen/in aufrufen.