Berufshaftpflichtversicherung

Existenzsicherung für Freiberufler

Wenn es um die Existenzgrundlage geht, ist Sicherheit besonders wichtig. Denn bei aller Vorsicht kann nie ausgeschlossen werden, dass man im Rahmen seiner Tätigkeit andere Menschen verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Und solch ein Haftpflichtschaden kann schnell das Ende eines Unternehmens bedeuten, wenn man sich nicht gegen finanzielle Risiken abgesichert hat. Denn grundsätzlich haftet in Deutschland jedes Unternehmen unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen für Schäden an Dritten. Die Berufshaftpflichtversicherung ist eine der zahlreichen betrieblichen Versicherungen, deren Abschluss ein Gründer prüfen sollte. Der Berufshaftpflicht schützt das Unternehmen vor Forderungen, die aus Personen-, Sach- und Vermögensschäden resultieren können. Sie ist damit umfangreicher als die Betriebshaftpflicht.

Im Prinzip kombiniert die Berufshaftpflichtversicherung zwei wichtige Komponenten der Haftpflichtversicherungen miteinander, da sie die Schadensarten von zwei verschiedenen Haftpflichtversicherungen beinhaltet. Zum einen sind in einer Berufshaftpflichtversicherung die Schadensarten der Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen. Hierzu zählen die Personen- und Sachschäden.

In der Berufshaftpflichtversicherung sind ebenfalls sogenannte Vermögensfolgeschäden ein Bestandteil des Versicherungsschutzes. Es handelt sich hier um eine finanzielle Schädigung eines Dritten, der jedoch zwingend ein Personen- oder Sachschaden vorangegangen sein muss.

Zusätzlich ist auch die Schadensart der sogenannten Vermögenshaftpflichtversicherung in der Berufshaftpflichtversicherung eingeschlossen – der echte Vermögensschaden. Von echten Vermögensschäden spricht man immer dann, wenn einer finanziellen Schädigung eines Dritten kein Personen- oder Sachschaden vorangegangen ist.

Versicherung ist sinnvoll für

Bei allen Berufsgruppen können Personen- oder Sachschäden auftreten, für die das betroffene Unternehmen entsprechend haften muss. Unternehmen, die zudem einem hohen Risiko ausgesetzt sind, bei einem Kunden einen rein finanziellen Schaden – den gerade beschriebenen echten Vermögensschaden – zu verursachen, sollten auf eine Berufshaftpflichtversicherung nicht verzichten. Dies trifft in besonderem Maße auf Anwälte, Steuerberater sowie Unternehmensberater zu, die deshalb gesetzlich dazu verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Doch auch anderen Berufsgruppen wird die Versicherung dringend empfohlen. So können beispielsweise auch Urheberrechtsverletzungen bei einer Medienagentur oder fehlerhafte Softwareprogrammierung bei einem IT-Dienstleister schnell zu rein finanziellen Einbußen führen, die dann durch eine Berufshaftpflichtversicherung aufgefangen werden können.

Leistungen

Irren ist menschlich – und Fehler passieren. Doch schon der kleinste Fehler kann erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, die im ungünstigsten Fall von den Unternehmen selbst getragen werden müssen. In Deutschland ist es Unternehmern gesetzlich vorgeschrieben, Schäden, die sie gegenüber Dritten verschulden, zu ersetzen. Bestimmten Berufen ist es deshalb dringend angeraten, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Gerade auch für kleine Unternehmen könnte ein solcher Schadensfall existenzbedrohend sein, sollten sie die entstandenen Kosten übernehmen müssen. Eine Berufshaftpflichtversicherung trägt diesem Umstand Rechnung.

Die wichtigsten Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Absicherung der Mitarbeiter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
  • Absicherung im Ausland
  • Eigenschäden als mögliche Leistungserweiterung