Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Cookies sind nichts Böses und helfen uns, unsere Website zuverlässig zu betreiben.
Einige der Cookies sind zwingend notwendig, ohne die der Betrieb unserer Website nicht möglich wäre,
während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können alle Cookies akzeptieren und sofort fortfahren
oder auch eigene Einstellungen festlegen. Ihre Entscheidung können Sie nachträglich jederzeit widerrufen und Cookies
abwählen (z.B. im Fußbereich unserer Website). Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
für Gütertransporte mit eigenen und fremden Transportmitteln
Mit der Werkverkehrsversicherung versichert ein Unternehmen eigene Waren während eines Transports, der ausschließlich mit eigenen Verkehrsmitteln und eigenen Fahrern durchgeführt wird. Hierbei können unter anderem die Risiken abgedeckt werden, dass Waren durch einen Transportunfall, ein Feuer oder ein Naturereignis Schaden nehmen oder komplett zerstört werden. Darüber hinaus springt die Werkverkehrsversicherung wie vertraglich vereinbart ein, wenn Waren bei einem Raub oder Einbruchdiebstahl entwendet werden. Eine Unterart der Werkverkehrsversicherung ist die Autoinhaltsversicherung. Letztere bezieht sich in der Regel auf Waren, die via Firmenwagen oder Kleintransporter befördert werden.
Versicherung ist sinnvoll für
Die Werkverkehrsversicherung ist für Handels- und Produktionsfirmen, die Werkverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrsgesetzes des § 1 des GüKG betreiben, sowie für Handwerksbetriebe aller Art (Heizung und Sanitär, Elektrodienste, Gerüstbau, Schlüsselnotdienst, Schreinerei etc.).
Leistungen
Die Werkverkehrsversicherung bezieht sich ausschließlich auf Transporte mit eigenem Personal für eigene Zwecke und auf die damit verbundenen Aufenthalte von Gütern der im Versicherungsschein näher bezeichneten Art, einschließlich der handelsüblichen Verpackung, innerhalb Deutschlands und dessen Anrainerstaaten.
Ein Auszug aus möglichen Leistungen der Werkverkehrsversicherung im Überblick:
Höhere Gewalt
Unfall des Transportmittels
Brand
Blitzschlag
Explosion
Straßenraub
Unterschlagung des ganzen Fahrzeugs mit Ladung durch betriebsfremde Personen
Außerdem sollte der Diebstahl der ganzen Ladung mitversichert sein, wenn das Fahrzeug mit der Ladung gestohlen wird oder in das Fahrzeug eingebrochen wird. Wichtig sind hierbei die Regelungen zur Nachtzeit (zwischen 22 und 6 Uhr).
Darüber hinaus können Sie den Versicherungsschutz individuell erweitern oder einschränken.