Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

...denn Falschberatung kann einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen

Eine Vermögensschadenhaftpflicht ist in einigen Berufen empfehlenswert, für einige Tätigkeiten ist sie sogar zwingend vorgeschrieben. Wie jede Haftpflicht schützt sie den Versicherten vor Schadenersatzforderungen eines Dritten. Alternativ kann sie zur Abwehr von unberechtigten Forderungen herangezogen werden. Aktuelle Testergebnisse sind für diese Gewerbeversicherung leider nur selten zu finden. Das liegt auch an dem sehr heterogenen Versicherungsschutz für die einzelnen Berufe.

Versicherung ist sinnvoll für

In einigen Berufszweigen ist die Vermögensschadenhaftpflicht eine Pflichtversicherung. Wer sich freiberuflich selbständig machen will und als Rechtsanwalt, als Steuerberater, als Versicherungsmakler oder als Architekt arbeiten will, muss den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht nachweisen. Wird diese Haftpflicht nicht abgeschlossen, kann die Zulassung für eine selbständige Tätigkeit verwehrt werden. Doch auch ohne Versicherungspflicht bietet sich in vielen beratenden Berufen eine maßgeschneiderte Vermögensschadenhaftpflicht an, um den Kunden im Zweifel vor Vermögenseinbußen zu schützen.

Auch Vereine und Verbände, die ihre Mitglieder beraten, profitieren von dieser Versicherung, zum Beispiel Lohnsteuerhilfevereine. Schnell können hier aus Unkenntnis Fehler geschehen, die zu Lasten fremden Vermögens gehen.

Empfehlenswert also für: Immobilienbüros, Sachverständige, Unternehmensberater, Hausverwalter, Gutachter, Reisebüros, Dolmetscher, Buchhaltungsbüros, IT-Unternehmen, Gläubigerausschüsse, Auskunfteien, Rechtspfleger, Finanzbeamte, Krankenhäuser, Altenheime, Fachverbände, Werbeagenturen, Zeitungen, Auktionator, Bestattungsunternehmen, Vereine, Mediatoren.

Leistungen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung schützt vor echten Vermögensschäden, die aufgrund von Verletzung vertraglicher Sorgfältigkeitspflichten entstehen. Die Versicherung leistet bei begründeten Haftpflichtansprüchen und wehrt unbegründete Haftpflichtansprüche ab. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist für Berufsgruppen mit sogenannten „vermögensbezogenen Sorgfaltspflichten“ (z.B. Rechtsanwälte, Sachverständige, Verwalter von Wohnungseigentumsgemeinschaften, Notare, Wirtschaftsprüfer) enorm wichtig, denn bereits ein Versehen kann die berufliche Existenz des Betroffenen gefährden.

Die wichtigsten Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick:

  • Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung zahlt bei Schadenersatzforderungen von Dritten.
  • Die Versicherung kann zudem noch bei unberechtigten Forderungen Dritter herangezogen werden.
  • Rückwärtsversicherung für Verstöße, die in der Vergangenheit liegt und zum Versicherungsabschluss noch nicht bekannt sind.