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Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen vor Schadensersatzansprüchen Dritter gegen ihn, die aufgrund seiner Tierhaltung entstehen können. Anspruchsgrundlage gegen den Tierhalter ist vor allem § 833 Bürgerliches Gesetzbuch, der besagt, dass ein Tierhalter für Schäden, die sein Tier anrichtet, ohne eigenes Verschulden haftbar gemacht werden kann.
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist vor allem für Halter von größeren Tieren (z. B. Hunde oder Pferde) von Bedeutung, da kleinere Haustiere in der Privathaftpflichtversicherung mit eingeschlossen sind.
Einige Versicherer schließen Hunde bestimmter Rassen aus oder erheben dafür erhöhte Beiträge. Dies betrifft vor allem die sogenannten Kampfhunde, denn sie stellen ein besonderes Risiko dar.
Versicherung ist sinnvoll für
Generell sollte jeder Eigentümer eines Hundes oder eines Pferdes über eine Tierhalterhaftpflichtversicherung verfügen. Auch wenn es ein sehr kleiner Hunde oder das Pony sehr lieb ist, können immer wieder unvorhergesehene Ereignisse zu einem Sach- oder Personenschaden führen.
Leistungen
Die Haftpflichtversicherung drei wichtige Aufgaben für Sie als Versicherungsnehmer:
Prüfungsfunktion - Sie prüft Ihre gesetzliche Haftpflicht im Schadenfall
Befreiungsfunktion - Sie reguliert an Sie gestellte berechtigte Ansprüche
Rechtsschutzfunktion - Sie wehrt an Sie gestellte unberechtigte Ansprüche ab
Die meisten Versicherer unterscheiden bei der Prämiengestaltung ob von dem Tier eine überdurchschnittliche Gefahr (z.B. so genannte „Listenhunde“) oder ein unterdurchschnittliches Risiko (z.B. Pony oder Beistellpferd) ausgehen könnten.
Zu den wichtigsten Leistungen gehören:
Personenschäden an mitversicherten Personen, Tierhüter (Schmerzensgeld)