Betriebliche Krankenversicherung

Zukunftsvorsorge für Unternehmen – gesunde Belegschaft & attraktiver Arbeitgeber

Die gesetzliche Krankenversicherung deckt häufig nur eine medizinische Grundversorgung ab. Eine betriebliche Krankenversicherung sorgt hier für Abhilfe – wovon sowohl Arbeitnehmer, als auch Arbeitgeber profitieren.

Viele Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern verschiedene Zusatzleistungen wie zum Beispiel eine betriebliche Krankenversicherung, um die Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen. Dieses hat Vorteile für beide Seiten, sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Während der Arbeitgeber einen echten Mehrwert für den eigenen Arbeitsstandort herstellt, erhält der Arbeitnehmer verschiedene Zusatzleistungen wie zum Beispiel erweiterte Kostenübernahmen bei Zahnbehandlungen, gesonderte Bezuschussungen für Sehhilfen oder auch Behandlungen beim Heilpraktiker. Möglich sind zudem Aufstockungen zum gesetzlichen Krankentagegeld.

Bei der betrieblichen Krankenversicherung handelt es sich in erster Linie um unterschiedliche private Einzel-Zusatzversicherungen, die zusammengenommen eine sinnvolle Ergänzung zum gesetzlichen Krankenversicherungsschutz ergeben. Damit genießen Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, in vielen medizinischen Bereichen die Leistungen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.

Während Arbeitgeber per Gesetz zur Ermöglichung einer privaten Altersvorsorge verpflichtet sind, stellt die betriebliche Krankenversicherung eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar. Welche Zusatzversicherungen tatsächlich in den Versicherungsvertrag integriert werden sollen, kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei entschieden werden. Besonders interessant ist der Einstieg durch die arbeitnehmerfinanzierte bKV. Hier schafft der Arbeitgeber den Rahmen und die Beschäftigten können sich zwischen verschieden Angeboten entscheiden, müssen den Beitrag allerdings selbst tragen. Dieser Beitrag ist in der Regel aber günstiger als vergleichbare Angebote am freien Markt. Hierbei können sie aus einer Vielzahl von Versicherungen wählen, z. B. aus

  • Zahnzusatzversicherung
  • Brillenversicherung
  • Krankenzusatzversicherung (z. B. Chefarztbehandlungen)
  • Krankentagegeldversicherung

Die betriebliche Krankenversicherung ist als eine Art Gruppenversicherung anzusehen, die entweder für die gesamte Belegschaft oder aber für eine bestimmte Personengruppe wie Angestellte oder Führungskräfte abgeschlossen werden kann. Im Falle des Versicherungsabschlusses agiert der Arbeitgeber stets als Vertragspartner. Anders sieht es bei der Kommunikation aus. Diese sollte zwischen dem Versicherten und der jeweiligen Versicherungsgesellschaft stattfinden.

Die betriebliche Krankenversicherung erklärt, ein Kurzfilm der SDK

Versicherung ist sinnvoll für

Im Allgemeinen können sämtliche Arbeitnehmer, die eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung nachweisen, in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Neben einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen sie auch nachweisen, dass sie sich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis befinden.

Nicht nur der Arbeitnehmer kann in die betriebliche Krankenversicherung eintreten, sondern mit ihm auch sein Ehepartner und seine Kinder. Jedoch wird ihnen der Versicherungsschutz nicht ohne Weiteres gewährt. Damit sie in den Versichertenkreis der betrieblichen Krankenversicherung aufgenommen werden, müssen sie Gesundheitsfragen beantworten. Dadurch erhalten sie den Krankenschutz zu weitaus günstigeren Bedingungen. Ferner bleiben Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in der betrieblichen Krankenversicherung der Eltern mitversichert.

Leistungen

Diese Leistungen können versichert werden:

Die zur Verfügung stehenden Leistungen der betrieblichen Krankenversicherung hängen im hohen Maße von dem Umfang der abgeschlossenen Versicherung ab. Zu den beliebtesten bKV-Leistungen gehören, laut einer Umfrage der Allianz, Zahnersatz, Sehhilfe und Krankentagegeld. Hierbei können Arbeitgeber und Arbeitnehmer aus einem breitgefächerten Angebot unterschiedlicher Bausteine wählen, wie z. B.

  • Zahnersatz
  • Zahnvorsorge- und Behandlung: (Füllungen, Prophylaxe, Paradentose-Behandlung, Wurzelbehandlung)
  • Kurzfristige psychologische Behandlungen
  • Krankentagegeld: Private Ergänzung zum gesetzlichen Krankentagegeld ab 7. Woche der AU
  • Heilpraktiker: fester Prozentsatz für Heilpraktiker-Behandlungen (inklusive Arzneimittel) bis zu einem Höchstbetrag
  • Sehhilfe: 100 Prozent für Brillen und Kontaktlinsen (bis zu definierten Grenzen)
  • Reise: Reisekrankenversicherung inklusive Rücktransport (bis zu 8 Wochen Reisedauer)