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Die Geschäftsinhaltsversicherung versichert nicht zur Wohnung gehörende Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden. Es ist immer damit zu rechnen, dass Ihr Betrieb, Laden oder Büro von einem Sachschaden betroffen ist. Der Verlust von Waren, Vorräten oder Einrichtungen kann die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs gefährden.
Die Geschäftsinhaltsversicherung ist ein Versicherungspaket, das Ihre technische und kaufmännische Betriebseinrichtung sowie Ihre gesamten Vorräte vor den finanziellen Folgen durch Feuer, Vandalismus, Einbruchdiebstahl, Raub, Leitungswasser, Sturm, Hagel und dadurch bedingte Betriebsunterbrechung schützt.
Versicherung ist sinnvoll für
Jedes Unternehmen, denn Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte stellen in der Regel einen hohen finanziellen Wert dar. Bei einer Zerstörung der Einrichtung erleidet man als Unternehmer hohe Verluste, die unter Umständen die Existenz des Betriebs gefährden können. Die betriebliche Inhaltsversicherung ersetzt die Schäden (Verlust oder Zerstörung). Dadurch stehen Ihnen wieder liquide Mittel zur Verfügung, die Sie zum Ersatz, Wiederaufbau/Wiederbeschaffung oder Reparatur dringend benötigen.
Die Beiträge für die Geschäftsinhaltsversicherung sind Betriebsausgaben und können steuerlich angesetzt werden.
Leistungen
Standardmäßig werden meist die folgenden Risiken abgesichert:
Feuer, Blitzschlag, Explosion,
Leitungswasser,
Sturm und Hagel
Einbruchdiebstahl und Vandalismus
Der Versicherungsschutz kann je nach Absicherungsbedarf noch individuell erweitert werden: Etwa um die Risiken Elementarschäden (z.B. Überschwemmungen oder Erdbeben), innere Unruhen, politische Gefahren, unbenannte Gefahren oder Glasschäden. Zusätzlich können Unternehmen einen umfassenden Schutz der Elektronikgeräte (etwa bei Medizintechnik) über eine Elektronikversicherung vereinbaren.
Wenn der Betrieb ausgebrannt ist, entstehen auch für die Zeit der Nichtnutzung Kosten, weil der Geschäftsbetrieb nicht fortgeführt werden kann. Diese laufenden Kosten und finanziellen Ausfälle können über eine Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Ertragsausfallversicherung aufgefangen werden.