Zulassung

Man muss sein Handwerk in Theorie und Praxis beherrschen

Die Versicherungsbranche gehört zu den bedeuteten Branchen der deutschen Wirtschaft. Leider war es in der Vergangenheit nicht üblich, dass man eine entsprechende Qualifikation nachweisen musste. Am 22.05.2007 hat sich dies geändert. Seit diesem Zeitpunkt müssen alle Beschäftigten in der Versicherungswirtschaft über eine anerkannt Ausbildung verfügten. Wer vorher tätig war, wurde anerkannt. Es gibt aber Ausnahmen: Rechtsanwälte benötigen keine fachlich Eignung, da man hier eine juristische Vorbildung als ausreichend angesehen hat. Die zweite Ausnahme betrifft Ausschließlichkeitsvermittler, also Handelsvertreter oder angestellte Versicherungsmitarbeiter, die nur für eine Gesellschaft vermitteln. Hier reicht es dem Gesetzgeber, dass der Versicherer ungeprüft bestätigt, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, da im Fall der Falschberatung die Versicherungsgesellschaft haftet. Aus diesem Grund würde beispielsweise die DVAG der Ausschließlichkeitsvertrieb der AachenMünchener und ab 01.07.18 der Generali.

Wir als Makler müssen eine entsprechende Berufsqualifikation nachweisen. Bei OPTICON und den verbundenen Partnern treffen Sie ausschließlich auf gelernte Versicherungsfachleute, Versicherungskaufleute, Fachwirte für Versicherung und Finanzen oder Betriebswirte Versicherungswirtschaft.

Die entsprechenden Ausbildungsgänge werden von der IHK und dem Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V angeboten. Weiterbildungen bieten u.a. IHK, BWV, DMA (Deutsche Makler Akademie) und Hochschulen an.

Nach der Ausbildung ist vor der Ausbildung: