Mietkautionsversicherung

Damit die Mietkaution nicht die Freude über die neue Wohnung belastet

Das Prinzip klingt sehr einleuchtend. Der Mieter zahlt nämlich keine Kaution an den Vermieter, sondern übergibt ihm eine Art Bürgschaft der Versicherung.

Das Prinzip ähnelt der Bankbürgschaft. Wenn der Vermieter während des Mietverhältnisses berechtigte Forderungen gegenüber dem Mieter hat, würde die Versicherung für die Kosten aufkommen. Der Vorteil für den Mieter ist auch hier, dass er zu Beginn des Mietverhältnisses die Kautionssumme nicht aufbringen muss.

Versicherung ist sinnvoll für

Die Mietkautionsversicherung lohnt sich für Mieter und Vermieter mit vielen Vorteilen. Der Mieter hat eine höhere Liquidität und der Vermieter weniger Verwaltungsaufwand.

Leistungen

Die Mietkautionspolice ist eine Versicherung zur Stellung einer Kautionssicherheit für private Mietverhältnisse entsprechend den Regelungen des § 551 BGB. Der Bürgschaftsgläubiger (Vermieter und/oder Verwalter) erhält dabei eine Bürgschaft auf erstes Anfordern der Basler Versicherung. Die Bürgschaft bietet dabei exakt den gleichen Schutz wie eine Barkaution, ein verpfändetes Sparbuch oder eine Bankbürgschaft.

Der Mieter kann diese Mietkautionsversicherung jederzeit wieder durch eine Bareinlage ersetzen.