Rückdeckungsversicherung

Ob als Zusatzversorgung durch den Arbeitgeber oder als Entgeltumwandlung:
Besonders geeignet für höhere Beiträge

Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.

Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.

Unter der betrieblichen Altersversorgung mit Rückdeckungsversicherungen finden wir die s.g. versicherungsfernen Durchführungswege, da diese Versorgungszusage auch ohne eine Versicherung dargestellt werden kann:

Unterstützungskasse

Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die zumeist als eingetragener Verein agiert. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse leistet der Arbeitgeber, entweder direkt oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.

Grafik: GVD

Direktzusage

Bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die er seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters auszahlt, z. B. in Form einer monatlichen Betriebsrente. Wenn der Arbeitgeber vor Erreichen des Rentenalters invalide wird oder verstirbt, erhalten er, bzw. die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber. Die Höhe der Leistungen richtet sich hierbei nach der Dauer, die der Arbeitnehmer im Betrieb tätig war. Die Altersvorsorge ist im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. In diesem Fall übernimmt der Pensionssicherungsverein die Leistungsverpflichtung. Diese Variante ist für den Arbeitgeber besonders risikoreich, da vorzeitige Versorgungsfälle im Betrieb auftreten können.

Grafik: GVD

So funktioniert die Entgeltumwandlung:

Grafik: GVD

In der Ansparphase sind die Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung hingegen unterliegt der Einkünfte-Versteuerung und wird mit dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungssatz belastet.

Versicherung ist sinnvoll für

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.

Wer berechtigt ist

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen.

Besonders attraktiv sind Renten aus der betrieblichen Altersversorgung, die unterhalb der s.g. Bagatell-Grenze liegen und deshalb bei der Auszahlung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind.

Leistungen

Diese Leistungen können versichert werden:

  • Altersrente
  • Berufsunfähigkeitsrente
  • Hinterbliebenenrente als Zusatzversicherung