Wir setzen auf unserer Website Cookies ein. Cookies sind nichts Böses und helfen uns, unsere Website zuverlässig zu betreiben.
Einige der Cookies sind zwingend notwendig, ohne die der Betrieb unserer Website nicht möglich wäre,
während andere uns helfen unser Onlineangebot zu verbessern und wirtschaftlich zu betreiben. Sie können alle Cookies akzeptieren und sofort fortfahren
oder auch eigene Einstellungen festlegen. Ihre Entscheidung können Sie nachträglich jederzeit widerrufen und Cookies
abwählen (z.B. im Fußbereich unserer Website). Nähere Hinweise erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ob als Zusatzversorgung durch den Arbeitgeber oder als Entgeltumwandlung:
Besonders geeignet für höhere Beiträge
Betriebliche Altersvorsorge ist ein Sammelbegriff für alle finanziellen Leistungen zur Altersvorsorge, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeitsverhältnisses zahlt. Hierzu zählen die Versorgungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod.
Die betriebliche Altersvorsorge ist in Deutschland gesetzlich geregelt: Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) hält in etwa 30 Paragraphen die wichtigsten Aspekte der betrieblichen Altersvorsorge fest.
Unter der betrieblichen Altersversorgung mit Rückdeckungsversicherungen finden wir die s.g. versicherungsfernen Durchführungswege, da diese Versorgungszusage auch ohne eine Versicherung dargestellt werden kann:
Unterstützungskasse
Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungseinrichtung eines oder mehrerer Unternehmen, die zumeist als eingetragener Verein agiert. Die Zahlungen an die Unterstützungskasse leistet der Arbeitgeber, entweder direkt oder vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers. Die Ansprüche der Arbeitnehmer bei Insolvenz sind über den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
Direktzusage
Bei dieser Art der betrieblichen Altersvorsorge bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die er seinem Arbeitnehmer bei Erreichen des Rentenalters auszahlt, z. B. in Form einer monatlichen Betriebsrente. Wenn der Arbeitgeber vor Erreichen des Rentenalters invalide wird oder verstirbt, erhalten er, bzw. die Hinterbliebenen finanzielle Unterstützung vom Arbeitgeber. Die Höhe der Leistungen richtet sich hierbei nach der Dauer, die der Arbeitnehmer im Betrieb tätig war. Die Altersvorsorge ist im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt. In diesem Fall übernimmt der Pensionssicherungsverein die Leistungsverpflichtung. Diese Variante ist für den Arbeitgeber besonders risikoreich, da vorzeitige Versorgungsfälle im Betrieb auftreten können.
So funktioniert die Entgeltumwandlung:
In der Ansparphase sind die Beiträge bis 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur Gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialversicherungsfrei. Die Auszahlung hingegen unterliegt der Einkünfte-Versteuerung und wird mit dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungssatz belastet.
Versicherung ist sinnvoll für
Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat einen Anspruch darauf, einen Teil seines Lohnes oder Gehalts für die betriebliche Altersversorgung zu verwenden.
Wer berechtigt ist
Unbefristet angestellte Mitarbeiter
Geringfügig Beschäftigte
Teilzeitkräfte
Auszubildende
Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
Geschäftsführer
Der Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung besteht aber nur, wenn der Arbeitnehmer den Aufbau selbst finanziert (Entgeltumwandlung). Der Arbeitgeber ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich an der Alterssicherung seiner Arbeitnehmer zu beteiligen.
Besonders attraktiv sind Renten aus der betrieblichen Altersversorgung, die unterhalb der s.g. Bagatell-Grenze liegen und deshalb bei der Auszahlung von der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind.