Bausparen

Bausparen kann Träume wahr machen

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Anleger (Bausparer) mit einer Bausparkasse abschließt. Bauspardarlehen werden hauptsächlich für die Immobilienfinanzierung eingesetzt.
Der Bausparvertrag ist eine Anlageform für die steuerlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie. Zudem können Bausparer die einkommensunabhängige Riester-Förderung ("Wohn-Riester") in der Spar- und Darlehnsphase des Bausparvertrags nutzen.

Der mit Vertragsabschluss vereinbarte Bauspartarif bestimmt die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer, das Mindestguthaben bei Zuteilung, die Regelspar- und Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an, z. B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife.

Die Laufzeit eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind etwa 8 Jahre Ansparzeit.
Nach Vertragsschluss wird meist eine Abschlussprovision von 1 % der Bausparsumme bedient, was die effektiven Guthabenzinsen mindert. Die Bausparsumme ist die Summe des Sparanteils und des möglichen Bauspardarlehens. Der fest vereinbarte Sparzins berechnet sich bezogen auf das angesparte Guthaben. Der fest vereinbarte Darlehenszins berechnet sich bezogen auf die nominelle Vertragssumme, nicht allein auf die effektive Darlehenssumme.

Da das Bauspardarlehen im Wesentlichen aus den angesparten Guthaben anderer Bausparer, deren Vertrag noch nicht zuteilungsreif ist, gezahlt wird, ist nicht genau vorhersehbar, wie viel Kapital zur Zuteilung zur Verfügung stehen wird. Deshalb kann keine feste Bewertungszahl angegeben werden, ab der ein Vertrag zugeteilt wird. Bausparkassen dürfen auch keine verbindlichen Aussagen über die Zuteilungsaussichten machen.

Das Bauspardarlehen kann gemäß § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes (BauSparkG) für folgende wohnwirtschaftliche Maßnahmen eingesetzt werden:

  • Die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden und von Wohnungen, insbesondere von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, sowie der Erwerb von Rechten zur dauernden Nutzung von Wohnraum,
  • die Errichtung, Beschaffung, Erhaltung und Verbesserung von anderen Gebäuden, soweit sie Wohnzwecken dienen,
  • der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung von überwiegend zu Wohnzwecken bestimmten Gebäuden,
  • der Erwerb von Bauland und Erbbaurechten zur Errichtung anderer Gebäude hinsichtlich des Anteils, der dem Verhältnis des zu Wohnzwecken bestimmten Teils des auf dem Grundstück zu errichtenden Gebäudes zum Gesamtgebäude entspricht,
  • Maßnahmen zur Erschließung und zur Förderung von Wohngebieten,
  • die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Durchführung von Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 5 eingegangen worden sind,
  • die Ablösung von Verbindlichkeiten, die auf einem überwiegend Wohnzwecken dienenden Grundstück ruhen.

Als wohnungswirtschaftliche Maßnahmen gelten die Ablösung von Verbindlichkeiten, die zur Leistung von Bauspareinlagen eingegangen worden sind, sowie gewerbliche Bauvorhaben, wenn sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohnungen oder in Gebieten durchgeführt werden, die dem Wohnen dienen, und wenn sie dazu bestimmt sind, zur Versorgung dieser Gebiete beizutragen.


Bausparen erklärt von der Wüstenrot Bausparkasse

Versicherung ist sinnvoll für

Mit einem Bausparvertrag sichern Sie sich jetzt den Schuldzins für die Zukunft. Aktuell sind die Zinsen für eine Baufinanzierung kaum höher als die Zinsen bei einem Bausparvertrag. Dies stellt also die Frage auf, ob ein Ansparen für eine zukünftige Immobilie Sinn macht. Wenn man selbst davon ausgeht, dass sich die Bauszinsen in den kommenden Jahren stark erhöhen, ist eine Bausparvertrag als Baufinanzierungsvorsorge sinnvoll. In allen anderen Fällen nicht.

Leistungen

Die Leistungen legen Sie fest, indem Sie sich für eine Bausparsumme entscheiden, die Sie dann beleihen können, wenn die tarifliche Bewertungszahl erreicht ist und das Geld wohnwirtschaftlich verwendet wird. Dies findet in der Regel bei Erreichen von 50% der Bausparsumme statt. Es gibt natürlich auch Bauspartarife, die einen höheren oder niedrigeren Wert zulassen. Lassen Sie sich daher unbedingt von einem unabhängigen Profi der OPTICON Beratungs- und FinanzdienstleistungsgmbH beraten.