Mietnomadenversicherung

Der eine „Messi“ spiel tollen Fußball – der andere „Messi“ ruiniert die Mietwohnung

Nicht selten sind bei Immobilienfinanzierungen laufende Mieteinnahmen fest einkalkuliert. Doch was passiert, wenn die Einnahmen ausbleiben oder durch Vandalismus sogar noch weitere Kosten hinzukommen?

So genannte Mietnomaden zahlen die Miete nicht, lassen Wohnungen verkommen und suchen sich in einer Nacht- und Nebelaktion die nächste Bleibe. Zurück bleibt der Vermieter, der für den Schaden aufkommen muss.

Gerade bei privaten Vermietern, die ihre Altersvorsorge mit der Immobilie sichern wollten, können Mietnomaden die Existenz bedrohen. Die innovative Mietnomaden-Versicherung hilft: Sie leistet bei Mietausfällen und sichert den Vermieter gegen Schäden an der Immobilie ab.

Versicherung ist sinnvoll für

Diese Versicherung sollte sich jeder Vermieter leisten können. Besonders wenn das Objekt der Vermietung nicht so hochpreisig ist oder der Mieter belastet ist, besteht die Gefahr von Ausfall und Beschädigung

Leistungen

Die Versicherung leistet Entschädigung für den Mietausfallschaden (optional auch Sachschaden) der im Versicherungsvertrag bezeichneten Wohnung. Zur Wohnung zählen auch Räume im Gebäude und Nebengebäude, die ausschließlich zu dieser Wohnung zuzurechnen sind.

Bei neuen Mietverhältnissen besteht sofort ab Vertragsschluss Versicherungsschutz; bei bestehenden Mietverhältnissen erst nach sechs Monaten.

Als Leistungserweiterungen empfehlen wir insbesondere:

  • Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
  • Ersatz bei Ausfall von Miet- und laufenden Mietnebenkosten-Zahlungen für 6 oder 12 Monate wählbar (nach Aufbrauchen der Kaution)
  • Sachschäden durch mutwillige Beschädigung oder bei Abhandenkommen infolge eines ersatzpflichtigen Mietausfallschadens
  • Übernahme von Aufräumungs- und Abbruchkosten
  • Erstattung von Reinigungs- und Renovierungskosten
  • Übernahme von Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungskosten
  • Dekontaminierung bei behördlicher Anordnung
  • Ungezieferbefall, z.B. durch Ratten, Mäuse oder Schaben infolge von Verunreinigungen
  • Schäden durch Verwahrlosung der Wohnung, z.B. durch unterlassenes Lüften oder Säubern oder den Tod des Mieters