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Ohne elektronische Geräte geht heute gar nichts mehr. Aus kaum einem Betrieb kann man sie noch wegdenken, aber dort sind sie Gefahren ausgesetzt, die über eine übliche Betriebsversicherung nicht abgedeckt sind.
Denken Sie nur an Überspannungsschäden oder Schäden durch Kurzschluss. Die Versicherer haben daher mit der Elektronikversicherung ein Spezialprodukt geschaffen, um diesen speziellen Versicherungsbedarf abzudecken.
Sie haben zwei Möglichkeiten, die elektronischen Geräte zu versichern:
Bei der Einzelversicherung werden alle Geräte in einer Liste erfasst. Dies hat den Vorteil, dass der Überblick nicht verloren geht. Nachteilig ist, dass neue Geräte immer sofort nach dem Kauf nachgemeldet werden müssen (bei größeren Verträgen ist der Einschluss einer entsprechenden Vorsorgeklausel
möglich).
Über eine Pauschalversicherung werden alle im Betrieb versicherten Geräte in Gruppen erfasst. Diese Variante hat den Vorteil, dass “vergessene” Geräte innerhalb eines vereinbarten Prozentsatzes über eine Vorsorgeklausel mit eingeschlossen sind. Nachteilig kann sein, dass man sich in trügerischer Sicherheit wähnt und größere Anschaffungen, die eigentlich gemeldet werden müssen, nicht nachmeldet und somit unterversichert ist.
Versicherung ist sinnvoll für
Die Elektronikversicherung bietet im Gegensatz zur Geschäftsversicherung einen bedeutend umfangreicheren Versicherungsschutz.
Elektronikversicherungen können für alle Bereiche der Wirtschaft abgeschlossen werden. Vorwiegend bietet sich diese Versicherung bei EDV-Anlagen an. Versicherbar sind aber fast alle stromgebundenen stationär und beweglich eingesetzten Anlagen und Geräte.
Leistungen
Versicherungsschutz besteht für unvorhergesehene Schäden, insbesondere
durch:
Fahrlässigkeit, unsachgemäße Handhabung, Vorsatz Dritter (einschl. Vandalismus, auch ohne dass der/die Täter eingebrochen sind);
höhere Gewalt (auch Erdrutsch), Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler.
Die Elektronikversicherung beinhaltet folglich einen Versicherungsschutz, der den im Rahmen einer Sachversicherung (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) gebotenen Versicherungsschutz weit übertrifft.
Die Elektronikversicherung ist eine Neuwert-Versicherung. Ersetzt werden bei einem Teilschaden die schadenbedingten Wiederherstellungskosten, wie Ersatzteil- und Reparaturkosten (auch Arbeitszeit-, Fracht- und Fahrtkosten) und zwar ohne Abzüge. Bei einem Totalschaden zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten für die Wiederbeschaffung.