Firmenrechtsschutzversicherung

Immer auf der sicheren Seite!

Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten oder mit Behörden können zum Gerichtsprozess eskalieren. Dank einer Firmenrechtsschutzversicherung müssen Sie die Gerichtskosten nicht aus dem eigenen Budget finanzieren.

Versicherung ist sinnvoll für

Im Geschäftsalltag kann schnell einmal ein rechtlicher Konflikt entstehen. Darüber hinaus kann selbst ein kleiner Fehler des Unternehmensinhabers eine Strafverfolgung nach sich ziehen. Kleine Unternehmen geraten dann schnell in die Situation, die Kosten von Anwälten und Gerichtsverfahren nicht mehr bezahlen zu können. Daher ist eine Firmenrechtsschutzversicherung für Selbstständige und Unternehmer in der Regel sehr empfehlenswert. Sie begleicht im Ernstfall die Rechnung des Anwalts und ermöglicht kompetenten Rechtsbeistand auch für Kleinunternehmer und Selbstständige.

Leistungen

Diese Leistungen sind versicherbar:

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für den Inhaber/Geschäftsführer
  • Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
  • Fahrer-Rechtsschutz
  • Spezial-Straf-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
  • Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)

Soweit vereinbart sind u. a. folgende Leistungsarten im Deckungsumfang enthalten:

Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-Rechtsschutz, Sozialgerichts-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten, Daten-Rechtsschutz vor Gerichten

Für bestimmte Berufsgruppen ist es möglich einen Firmen-Vertrags-Rechtsschutz abzuschließen.

Nicht versicherbar sind u.a.:

  • Baurechtsstreitigkeiten
  • Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechtes
  • Streitigkeiten des Versicherungsnehmers und mitversicherter Personen untereinander
  • Kapitalanlagestreitigkeiten
  • Streitigkeiten vor internationalen Gerichtshöfen und Verfassungsgerichten
  • Vorsätzlich begangene Straftaten (rechtkräftiges Urteil)
  • Vertragsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Forderungen an Kunden, Gewährleistungsansprüche von Kunden, etc.)