Gut beraten

unsere Weiterbildungsgemeinschaft und -datenbank

Der 23. Februar 2018 ist der Stichtag, an dem das deutsche Umsetzungsgesetz zur IDD in Kraft tritt.

gut beraten ist bereit – seien Sie dabei.

gut beraten unterstützt alle betroffenen Unternehmen sowie alle vertrieblich Tätigen im Innen- und Außendienst bei der Dokumentation und dem Nachweis der gesetzlichen Weiterbildungsverpflichtung.

"Unser gemeinsames Ziel ist die Stärkung der Beratungsqualität in unserer Branche“, verkündete Dr. h.c. Josef Beutelmann, damaliger Vorstandsvorsitzender des BWV, im April 2013. Damit brachte er die Motivation der Träger der Initiative zum Ausdruck.

Die Initiative gut beraten – Weiterbildung der vertrieblich Tätigen - wird von den folgenden Verbänden der Versicherungswirtschaft getragen (Trägerverbände):

  • Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland e.V.
  • Berufsbildungswerk der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V.
  • Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA)
  • Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK)
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. GDV
  • Bundesverband Deutscher Versicherungsmakler e.V. (BDVM)
  • ver.di, Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, Bundesfachgruppe Versicherungen
  • VOTUM, Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen In Europa e.V.

Bildungsdienstleister im Sinne von gut beraten sind alle Anbieter von Bildung, die sich direkt an die Zielgruppe der vertrieblich Tätigen wenden oder einzelne Bildungsmaßnahmen anbieten, die von den vertrieblich Tätigen zur Ausbildung ihrer Fach- und Beratungskompetenz ausgewählt werden.

Sie veranstalten Bildungsmaßnahmen für vertrieblich Tätige und buchen alle relevanten Informationen wie Titel, Inhalt und Umfang der Maßnahme in der Weiterbildungsdatenbank.

Bildungsdienstleister sind zum Beispiel Organisationseinheiten von Versicherungsunternehmen, von Maklerhäusern , Vertriebsgesellschaften oder Banken, die als Schwerpunktaufgabe die professionelle Erstellung und Durchführung von Bildungsangeboten für die Zielgruppe dieser Initiative haben.
Genauso Unternehmen, die Bildungsangebote auf dem freien Markt in offener Form anbieten. Ebenso können Verbände der Versicherungswirtschaft, Universitäten oder Hochschulen als Bildungsdienstleister fungieren.

Jeder Bildungsdienstleister, der sich an gut beraten beteiligen möchte, muss durch die Geschäftsstelle akkreditiert werden. Hier finden Sie Informationen zum Akkreditierungprozess.