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Während eines Turniers in der Halle des Sportvereins Kleinfeld rutscht ein Gast vor dem eisglatten Eingang des Vereinsgebäudes aus. Der Platzwart hatte vorher vergessen, den Eingang zu enteisen. Der Verein ist für die Verkehrssicherungspflicht und Enteisung des Vereinsgeländes zuständig und erhält eine Schadensersatzklage.
Fälle wie diese werden von der Vereinshaftpflichtversicherung (Betriebshaftpflicht) abgedeckt. Die Vereinshaftpflichtversicherung ist für Vereine ein absolutes Muss. Denn ohne Vereinshaftpflicht kann es leicht dazu kommen, dass Vereinsmitglieder oder -vorstände persönlich mit ihrem Privatvermögen haften und sogar vor dem finanziellen Ruin stehen.
Versicherung ist sinnvoll für
Viele Vorstände und Vereinsmitglieder denken immer noch, dass ihre private Haftpflichtversicherung auch bei Schäden haftet, die während ihrer Vereinstätigkeit entstehen. Doch meist ist dies leider nicht so. Der Gesetzgeber sieht vor, dass sie unbegrenzt und lebenslang haften.
Die Vereinshaftpflichtversicherung gilt bei Personen- oder Sachschäden während der normalen Vereinstätigkeit und auch bei Vereinsveranstaltungen. Veranstalten Sie auch öfters ein Vereinstreffen? Dann ist eine Vereinshaftpflicht unumgänglich!
Leistungen
Erleidet ein Dritter bei Ihren Veranstaltungen einen Schaden, so wird derjenige geschützt, der sich fahrlässiges Verschulden vorzuschreiben hat und mitversichert ist. Beschädigt ein Übungsleiter fahrlässig ein Übungsgerät wie ein Tor in einem Handballverein, springt die Haftpflichtversicherung für den Übungsleiter als Verursacher des Sachschadens ein und übernimmt den Schaden.
Ein Auszug aus möglichen Leistungen der Vereinshaftpflichtversicherung im Überblick:
Versicherungsschutz für alle Mitglieder und Personen, die für den Verein tätig sind bzw. beauftragt wurden
bei der Vermietung von Vereinsräumen oder -gebäuden
Versicherungsschutz für Mietsachschäden an Immobilien durch Brand, Explosion, Leistungswasser und Abwässer bis 3 Mio. Euro