Gebäude-Versicherung

Ein stabiles Fundament für Ihre Betriebsgebäude

Betriebsgebäude z. B. Bürogebäude oder Lagerhallen gehören zu den wichtigsten Teilen eines Unternehmens. Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel oder weitere Elementargefahren wie z. B. Überschwemmung, können die Existenz eines Betriebes erheblich gefährden. Die Gebäudeversicherung bietet Schutz vor den wirtschaftlichen Folgen durch die genannten Schäden.

Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Betriebsgebäudes und der sonstigen Grundstücksbestandteile.

Zur Vermeidung einer Unterversicherung sollte regelmäßig überprüft werden, ob die Höhe der Versicherungssumme mit dem tatsächlichen Neuwert der versicherten Gebäude übereinstimmt. Dies gilt insbesondere bei Um- oder Anbaumaßnahmen. Darüber hinaus sollte der Versicherungsschutz z. B. durch Vereinbarung einer jährlichen Summenanpassung dynamisch gestaltet werden.

Die Gebäudeversicherung ersetzt grundsätzlich den ortsüblichen Neubauwert oder die Wiederherstellungskosten der beschädigten oder zerstörten Gebäudeteile.

Versicherung ist sinnvoll für

Eine Gebäudeversicherung empfiehlt sich immer dann, wenn ein Betrieb über Gebäude verfügt, die er eigens nutzt oder vermietet. Dabei schützt die Versicherung zum einen das Gebäude selbst, zum anderen auch diverse Einbauten, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden. Beispielsweise Heizungs- und Klimaanlagen, elektrische sowie sanitäre Installationen, festverlegte Fußbodenbeläge oder stationäre Maschinen fallen hierunter.

Leistungen

Typischerweise bietet eine Gebäudeversicherung Schutz vor:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Leitungswasser (Rohrbruch, Frostschäden an Leitungen)
  • Sturm/Hagel

Jede dieser Gefahren ist allerdings auch einzeln versicherbar. Zudem besteht die Möglichkeit, in die Gebäudeversicherung zusätzlich die Gefahr durch Elementarschäden aufzunehmen. Das Gebäude ist dann auch vor Schäden und Zerstörung durch Überschwemmung, Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben, Rückstau und Schneedruck finanziell geschützt.

Leistungsanspruch besteht nur, wenn:

  • das Gebäude im Versicherungsvertrag auch genannt wird. Nimmt zum Beispiel ein nicht aufgeführtes Nebengebäude Schaden oder wird zerstört, gilt für dieses die Gebäudeversicherung nicht.
  • die Versicherungssumme korrekt bestimmt wurde (entweder durch einen Wertermittlungsbogen oder durch die Übernahme der Versicherungssumme eines Monopolvertrags).

Sind diese Kriterien erfüllt und liegt ein Schaden durch eine versicherte Gefahr vor, übernimmt der Gebäudeversicherer folgende Kosten:

  • Reparaturkosten bei Beschädigungen
  • Kosten für den vollständigen Wiederaufbau bei einem Totalschaden
  • Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • Kosten für die fachgemäße Entsorgung von Gebäudeteilen, die nach einem Schadenfall als Sondermüll gelten