Auslandsreisekrankenversicherung

Sorglos den Urlaub verbringen

Beruhigt in den Urlaub fahren, ohne Sorgen um eventuelle Kosten im Krankheitsfall. Eine Auslandskrankenversicherung übernimmt die Kosten für ärztliche Behandlungen, für Krankenhauskosten und einen Rücktransport in die Heimat.

Erhöhtes Risiko im Ausland
Statistisch gesehen besteht im Ausland ein höheres Krankheitsrisiko als im Heimatland. Die Gründe sind sehr vielfältig. Essen mit nicht bekannten Zutaten, unbekannte Bakterien, exotische Tiere und Wasser, welches nicht dem deutschen Standard entspricht, sind einige davon. Außerdem locken im Urlaub sportliche Aktivitäten, die in der Heimat nur selten bis gar nicht ausgeführt werden und mit einem erhöhten Risiko einhergehen, wie zum Beispiel Tauchen oder Skifahren.

Was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?
Obwohl die USA und Kanada Teil des Sozailversicherungsabkommens sind, wird von den Krankenkassen meist nur ein sehr geringer Bruchteil der anfallenden Arztkosten übernommen, da die Behandlungskosten in Nordamerika enorm hoch sind. In Aufenthaltsländern ohne Abkommen muss der Patient gegebenenfalls alle Kosten selbst tragen. Gleiches gilt für den Krankentransport zurück ins Heimatland, der meist mehrere zehntausend Euro kostet und bei der Entscheidung dringend berücksichtigt werden muss.

Versicherung ist sinnvoll für

Grundsätzlich gilt, dass für einen Urlaub in den Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz nicht zwingend eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung notwendig ist. Erkrankte können mit der Europäischen Krankenversicherungskarte einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen. Der sogenannte EU-Ausweis befindet sich zumeist auf der Rückseite der Krankenversicherungskarte. Anderenfalls kann der Versicherte sich von seiner Krankenkasse einen Anspruchsschein ausstellen lassen. Mit weiteren Ländern, wie zum Beispiel der Türkei, Tunesien und Kroatien gibt es ein Sozialversicherungsabkommen. Mit einem ausgestellten Auslandskrankenschein ist eine Behandlung auch hier problemlos möglich und die Gesetzliche Krankenversicherung deckt einen Teil der Kosten ab. Unbedingt erforderlich ist eine Auslandskrankenversicherung in Russland und Abu Dhabi sowie auf Kuba, da anderenfalls die Einreise verweigert wird.

Leistungen

Diese Leistungen sollten versichert werden:

  • ambulante Arztbehandlungen
  • Krankenrücktransport
  • stationäre Krankenhausaufenthalte
  • verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Bestattung/Rückführung ins Heimatland im Todesfall