Sparvertrag / Tagesgeld
Geringer Zins, aber täglich verfügbar und sehr sicher
Mit einem Tagesgeldkonto können Sparer ihr Geld mit einer angemessenen Verzinsung anlegen und gleichzeitig jederzeit bei Bedarf darüber verfügen. Die Vorzüge eines Tagesgeldkontos liegen auf der Hand: Es hat weder eine Laufzeit noch eine Kündigungsfrist, und der Zinssatz übersteigt die Sparbuch-Zinsen bei Weitem. Im Tagesgeldrechner finden Sie kostenlose Konten mit den besten Zinsen und können alle Konditionen übersichtlich vergleichen.
In den meisten Fällen fallen für ein Tagesgeldkonto keine Kosten an – weder für die Kontoführung noch für Buchungen oder Kontoeröffnung beziehungsweise -auflösung. In Einzelfällen kann es allerdings vorkommen, dass Banken für die postalische Zusendung der Kontoauszüge eine Gebühr erheben.
Liegt der Zinsertrag unter einer Freigrenze, fallen keine Steuern an. Gerade Kleinanleger profitieren oftmals von dieser Regelung und können die gesamten Zinserträge behalten. Wer als Ehepaar ein Tagesgeldkonto führt, hat eine höhere Freigrenze als Singles. Deshalb kann es sich lohnen, das Tagesgeldkonto als ein Gemeinschaftskonto zu führen.
Eine sichere Geldanlage ist immer wünschenswert. Mit einer Anlage auf einem Tagesgeldkonto werden Risiken ausgeschlossen. Tagesgeldanlagen sind EU-weit über die sogenannte Einlagensicherung derzeit bis zu einem Betrag von 100.000 Euro pro Kunde und Bank abgesichert. Das heißt, dass im Falle einer Insolvenz der Bank die Sicherung greift und Guthaben auf Tagesgeldkonten vor Verlust sicher sind. Banken, die dem freiwilligen Einlagensicherungsfonds gehören, erweitern den Schutz sogar auf Beträge, die mehrere Millionen Euro hoch sein können.
Zusätzlich ist das Tagesgeldkonto eine Investitionsart, bei der es nicht zu einem Totalverlust des Geldes kommen kann, wie es bei Immobilien- oder Aktienfonds prinzipiell nicht auszuschließen ist. Deren Vorteil liegt darin, dass sie unter Umständen besonders hohe Rendite erbringen – eben zu dem Preis des größeren Risikos. Tagesgeldkonten unterliegen hingegen lediglich möglichen Zinsänderungen. Diese darf die Bank jederzeit unter Berücksichtigung des Leitzinses der Europäischen Zentralbank vornehmen.