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Die Zahnzusatzversicherung ist eine besondere Form der Krankenzusatzversicherung und deckt Risiken ab, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht versichert sind. Sie kann von gesetzlich Versicherten als Zusatzbaustein bei einer privaten Krankenversicherung abgeschlossen werden und stellt eine Ergänzung zu den Leistungen der Krankenkasse dar. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt ausschließlich Anteile der Regelversorgung ab, für Mehrleistungen muss der Patient prinzipiell selbst aufkommen. Die Zahnzusatzversicherung mindert den Eigenanteil der Kosten, die bei einer zahnärztlichen Behandlung entstehen.
Eine Zahnersatzversicherung ist für den Versicherten zunächst günstiger, da die Prämien geringer sind als bei einer Zahnzusatzversicherung. Es gilt jedoch zu bedenken, dass auch der Leistungsumfang im Schadensfall geringer ausfällt und sich ausschließlich auf Zahnersatzmaßnahmen bezieht. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt nicht nur einen prozentualen Anteil bei einem Zahnersatz, sondern bietet zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel Prophylaxe und Implantate an. Der Eigenanteil liegt in diesem Fall entsprechend höher.
Man unterscheidet bei Zahnzusatzversicherungen zwischen zwei Tarifarten, die sich in erster Linie durch die Art der Kalkulation der Beiträge unterscheiden. Auf der einen Seite gibt es Tarife nach Art der Schadenversicherung. Diese Form der Zusatzversicherung ist am häufigsten vertreten, wodurch dem Kunden eine größere Anzahl an Angeboten zur Verfügung steht. Der monatliche Beitrag kann bei diesem Tariftyp sowohl aufgrund einer Kostensteigerung im Gesundheitswesen erhöht werden, als auch planmäßig mit dem steigenden Alter des Kunden. Auf der anderen Seite gibt es auch Tarife nach Art der Lebensversicherung. Die Beitragshöhe hängt hierbei vom Eintrittsalter des Kunden ab und erhöht sich im höheren Lebensalter nicht mehr. Erhöhungen aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen sind jedoch auch hier, mit Zustimmung eines Treuhänders, zulässig.
Leistungen über die Regelversorgung hinaus
Bei einer sogenannten Regelversorgung übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Hälfte der anfallenden Kosten, die andere Hälfte muss vom Patienten getragen werden, soweit keine Zahnzusatzversicherung besteht. Entscheidet man sich jedoch, in Absprache mit dem Zahnarzt, für eine bessere Versorgung, so müssen alle Mehrkosten selbst getragen werden. An dieser Stelle ist eine Zusatzversicherung von besonderer Bedeutung, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.
Versicherung ist sinnvoll für
Die Zahnzusatzversicherung schützt gesetzlich versicherte Patienten vor hohen Zuzahlungen beim Zahnarzt. Besonders sinnvoll ist die zusätzliche Versicherung für diejenigen, die bereits in jungen Jahren Probleme mit ihren Zähnen hatten bzw. haben. Wer zum Beispiel bereits viele Füllungen hat, wird zukünftig mit großer Wahrscheinlichkeit weitere Maßnahmen, wie beispielsweise Kronen, Brücken oder Implantate in Anspruch nehmen müssen. Während sich die Zuzahlungen für erstere noch in Grenzen halten, kann ein Implantat ein komplettes Monatsgehalt kosten. Je früher eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen wird, desto günstiger fallen die Monatsbeiträge aus. Aus diesem Grund kann es sinnvoll sein, bereits für Kinder eine solche Zahnversicherung abzuschließen.
Leistungen
Diese Leistungen sollten versichert werden:
Zahnersatzleistungen: z.B. Implantate, Prothesen (bis zu 100% des Rechnungsbeitrages möglich)