Ausstellungsversicherung

Unterwegs gut abgesichert

Viele Unternehmen, welche eigene Produkte herstellen und verkaufen, nutzen die Möglichkeiten von Messen oder Ausstellungen, um Ihre Waren zu präsentieren und bei anderen Unternehmen bekannt zu machen. Dabei stellen gerade die Messen und Ausstellungen überhaupt die beste Möglichkeit dar, damit neue und innovative Produkte einen ersten Fuß auf dem Markt fassen können. Besuchen Unternehmen regelmäßig solche Produktausstellungen und Fachmessen um sich zu präsentieren, besteht hier ein gewisses finanzielles Risiko. Während der Ausstellung können beispielsweise die neuen Produkte oder Präsentationsmittel (ein Messestand kann schnell bis zu mehreren 10.000 Euro kosten) beschädigt werden. Daher empfiehlt es sich hierfür eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung abzuschließen.

Versicherung ist sinnvoll für

Ob kleine Regionalveranstaltungen im ländlichen Bereich, ob internationale Ausstellungen weltweit - die Teilnahme an solchen Veranstaltungen birgt immer auch Risiken für den Messeteilnehmer. Wertvolles Ausstellungsgut oder teures Equipment können während des Transports zur und von der Messe beschädigt werden. Transportmittelunfälle, Brandschäden oder auch Diebstähle und Einbrüche sind nie ausgeschlossen.

Leistungen

Ausstellungsgüter von Fabrikationsbetrieben, Handelsbetrieben und Handwerksbetrieben, wenn diese Güter bei Messen und Ausstellungen gezeigt werden. Zusätzlich können der Messestand und die Standeinrichtung versichert werden.

Der Versicherungsschutz beginnt, wenn das Gut zur Ausstellung auf den Weg gebracht wird. Der Versicherungsschutz endet, sobald das Ausstellungsgut nach Ende der Ausstellung an das vom Versicherungsnehmer bestimmte Ziel am Ausgangsort gebracht wurde. Lagerungen oder Aufenthalte vor oder nach der Ausstellung, die nicht der VN veranlasst hat, sind bis zur Dauer von 30 Tagen mitversichert. Versicherungsschutz besteht in Deutschland.

Während der Ausstellung und auf dem Hin- und Rücktransport sind Ihre Güter insbesondere versichert gegen Verlust und Beschädigung durch:

  • Unfall des Transportmittels
  • Brand, Blitzschlag, Explosion
  • Erdbeben Sturm, Überschwemmung und sonstige Elementarereignisse
  • Leitungswasser
  • Einbruchdiebstahl
  • Diebstahl
  • Bruch
  • Böswillige Beschädigung durch Dritte