Versicherungsmakler

Der natürliche Bundesgenosse des Kunden

Ein Versicherungsmakler tritt als Sachwalter des Kunden auf und agiert unabhängig von Versicherungsgesellschaften. Dadurch ergeben sich besondere Rechte und Pflichten des Maklers gegenüber den Versicherungsnehmern. Der Versicherungsmakler hat dafür Sorge zu tragen,

  • dass die Versicherungsverträge des Kunden verwaltet, betreut und aktualisiert werden,
  • der Versicherungsschutz des Kunden ausreichend ist, günstige Versicherungsverträge vermittelt werden,
  • eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung vorhanden ist.

Gerade die Haftung stellt den zentralen Unterschied eines Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungsvertreter dar. Deshalb muss die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer ausreichend hohen Deckungssumme abgeschlossen werden.

Jeder Versicherungsmakler arbeitet als Broker ohne eine Bindung an eine Versicherungsgesellschaft. Der Makler ist von der Rechtsbeziehung her mit einem Anwalt zu vergleichen, der im Auftrag seines Mandanten tätig wird. Die Verantwortung des Maklers dem Kunden gegenüber genießt höchste Priorität. Der Versicherungsmakler zeichnet sich durch folgende Eigenschaften aus:

  • Der Makler ist als Sachwalter des Kunden tätig.
  • Die Beziehung zwischen Makler und Kunde wird im Maklervertrag festgehalten.
  • Der Makler muss die Beratung dokumentieren und den Versicherungsvorschlag begründen.
  • Das Versicherungsverhältnis wird stets nach dem günstigen Preis-/Leistungsverhältnis ausgewählt.
  • Der Versicherungsmakler muss einen objektiven Vergleich der Gesellschaften vornehmen.
  • Werden nur bestimmte Versicherer berücksichtigt, so muss dies dem Kunden offengelegt werden.
  • Der Makler muss sicherstellen, dass er und seine Mitarbeiter auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung tätig sind. Dazu sind jährliche Fortbildungen erforderlich.
  • Der Makler muss sich dem Kunden als solcher zu Beginn der Geschäftsbeziehung zu erkennen geben.

Als solcher benötigt der Vermittler zudem die Genehmigung durch die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK). Nur wer die Voraussetzungen der IHK erfüllt, wird registriert. Jeder Kunde kann über die Registrierungsnummer im Internet den Status des Vermittlers einsehen.
Der Maklervertrag regelt die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem Versicherungskunden. Dadurch soll dem Gedanken des Verbraucherschutzes und des fairen Wettbewerbs unter den Maklern Rechnung getragen werden. Folgende Punkte sind zentraler Bestandteil eines Maklervertrages:

  • Der Vertrag muss als Maklervertrag gekennzeichnet sein.
  • Die Firma des Maklers muss aus dem Vertrag erkennbar sein.
  • Als Zweck des Vertrages muss die Versicherungsvermittlung herausgestellt werden.
  • Der Makler wird für seine Tätigkeit mit einer Courtage vergütet, die das Versicherungsunternehmen trägt, bei der die Verträge laufen.
  • Die Schadenregulierung erfolgt nur für Verträge, die im Bestand des Maklers sind bzw. vom Maklervertrag umfasst sind.

Die Maklerverträge finden Sie auch bei den jeweiligen Versicherungsmaklern im Team von OPTICON.