Betriebshaftpflichtversicherung

Existenzsicherung für Ihr Unternehmen

Wenn es um die Existenzgrundlage geht, ist Sicherheit besonders wichtig. Denn bei aller Vorsicht kann nie ausgeschlossen werden, dass man im Rahmen seiner Tätigkeit andere Menschen verletzt oder deren Eigentum beschädigt. Und solch ein Haftpflichtschaden kann schnell das Ende eines Unternehmens bedeuten, wenn man sich nicht gegen finanzielle Risiken abgesichert hat. Denn grundsätzlich haftet in Deutschland jedes Unternehmen unbegrenzt mit dem gesamten Vermögen für Schäden an Dritten. In solchen Fällen ist es gut, eine Betriebshaftpflichtversicherung zu haben, die für solche Schäden einspringt.

Dabei ist der Begriff Kfz-Versicherung ein Überbegriff für:

Versicherung ist sinnvoll für

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist sinnvoll für jeden Unternehmen bzw. jedes Unternehmen.

Teilweise besteht eine gesetzliche Pflicht zur Deckungsvorsorge, aber auch wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind, empfiehlt es sich, kein finanzielles Risiko einzugehen. Grundsätzlich ist die Betriebshaftpflichtversicherung für ein Unternehmen genauso wertvoll und wichtig wie die Haftpflicht für eine Privatperson. Mit der Betriebshaftpflicht können sich Gewerbetreibende, industrielle Unternehmen, Freiberufler und Handwerker gegen finanzielle Schäden absichern, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Betriebs und durch das Unternehmen als solches entstehen können.

Leistungen

Die Betriebshaftpflichtversicherung kommt für die Schadensersatzforderungen Dritter auf. Zudem prüft sie, ob die Schadenansprüche gerechtfertigt sind und wehrt sie ab, wenn diese unberechtigt sind. Die Betriebshaftpflicht kommt lediglich für Schäden auf, die Dritten entstehen, für die Erfüllung von vertraglichen Pflichten jedoch nicht. Versichert sind alle Personen, die für die Firma arbeiten, bzw. sie leiten, während der Ausübung ihrer Tätigkeit.

Die wichtigsten Leistungen der Betriebshaftpflichtversicherung im Überblick:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden (als Folge eines Personen- oder Sachschadens)
  • Absicherung der Mitarbeiter
  • Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter
  • Absicherung im Ausland
  • Eigenschäden als mögliche Leistungserweiterung
  • Absicherung von Folge- und Allmählichkeitsschäden