Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung bietet als Sonderform der Privathaftpflichtversicherung Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche auf Grund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben.

Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann. Es ist üblich, dass der Bauherr seine Verkehrssicherungspflichten auf den Bauleiter/Bauunternehmer delegiert. Jedoch haftet der Bauherr weiterhin für die Überwachung des Bauleiters/Bauunternehmers, sodass er bei Verletzung dieser Überwachungspflicht in Anspruch genommen werden kann.

Nach der Baustellenverordnung muss bei einem Bauvorhaben, auf dem mehrere Unternehmer tätig werden, ein Koordinator, z. B. ein Architekt, eingesetzt werden. Der Koordinator hat die Aufgabe, die Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften und Gefahrgutvorschriften zu organisieren und zu überwachen. Der Bauherr ist verantwortlich für die Einsetzung eines Koordinators, wenn er diese Aufgabe nicht selbst übernimmt.

Versicherung ist sinnvoll für

Generell sollte jeder Bauherr über eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht verfügen. Die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der jeweiligen Bausumme des Projekts. Für Umbauten sind die Versicherungssummen, die in den meisten Privathaftpflichtversicherungen eingeschlossen sind, ausreichend.

Leistungen

Die Haftpflichtversicherung drei wichtige Aufgaben für Sie als Versicherungsnehmer:

Prüfungsfunktion - Sie prüft Ihre gesetzliche Haftpflicht im Schadenfall

Befreiungsfunktion - Sie reguliert an Sie gestellte berechtigte Ansprüche

Rechtschutzfunktion - Sie wehrt an Sie gestellte unberechtigte Ansprüche ab

Die Prämie der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist abhängig von der jeweiligen Bausumme des Projekts, die damit auch der Versicherungssumme entspricht. Sie berechnet sich mit einem Beitragssatz, individuell abhängig von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft. Bei Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung gibt der Bauherr die voraussichtliche Bausumme bekannt. Die Prämie wird dann nach Fertigstellung des Bauprojekts anhand der tatsächlichen Bausumme abgerechnet. Zu den wichtigsten Leistungen gehören:

  • Senkungs-, Erschütterungs- und Erdrutschungsschäden
  • Be- und Entladeschäden
  • Abbruch- u. Einreißarbeiten